Vermietete Wohnung geerbt – was nun?

Wird eine vermietete Wohnung vererbt, geht auch das Mietverhältnis auf den Erben oder die Erbengemeinschaft über. Erben sind dann Vermieter. Das Erbe bringt nicht nur Rechte mit sich, sondern auch Pflichten. Doch worauf müssen Erben achten, wenn sie die Wohnung verkaufen, weiterhin vermieten oder dafür Eigenbedarf anmelden möchten?

Hilfe, ich habe eine Immobilie geerbt!

Wie gehe ich mit der Situation um? Wir beraten Sie und finden gemeinsam eine Lösung. Melden Sie sich!

Symbolbild zum Thema Erbschaft: Gerichtshammer, versiegelte Dokumente und Brief auf einem Holztisch – steht für rechtliche und organisatorische Fragen rund um eine geerbte Immobilie.

 

Erben einer vermieteten Wohnung müssen sich darüber verständigen, wie es mit der Immobilie weitergehen soll. Werden sie sich nicht einig, droht eine Zwangsversteigerung. Diese kann zu erheblichen finanziellen Einbußen führen und sollte besser vermieden werden.

Vermietete Wohnung verkaufen

Oft entscheiden sich Erbengemeinschaften für den Verkauf einer vermieteten Immobilie, denn die Wohnung gemeinsam zu verwalten ist häufig aufwendig und vielen Erben fehlen die nötigen Fachkenntnisse. Zwar kann eine Hausverwaltung beauftragt werden, wenn aber die Mieteinnahmen durch mehrere Erben geteilt werden müssen, lohnt sich das für viele Erben nicht mehr.

In der Regel ist der Verkaufserlös einer unvermieteten Wohnung höher als bei einer vermieteten, da hier die Nachfrage höher ist. Andererseits bietet eine vermietete Wohnung für Anleger den Vorteil, dass sie nicht erst einen Mieter suchen müssen und direkt mit dem Kauf Mieteinnahmen generieren.

Ein lokaler Qualitätsmakler berät Erbengemeinschaften, wann sich der Verkauf einer vermieteten Immobilie lohnt. Er findet auch einen passenden Anleger und verkauft die Wohnung zu einem marktgerechten Preis.

Wohnung weiter vermieten

Entscheidet sich die Erbengemeinschaft dazu, die Immobilie zu vermieten, muss sie einiges beachten. Bei allen Kosten, die beim Erhalt und der Verwaltung der Wohnung anfallen, haften alle Erben gleich. Die Kosten werden nach der sogenannten Erbquote aufgeteilt. In der Praxis läuft das in der Regel so, dass einer der Erben die Kosten zahlt und von den Miterben einfordert. Das kann für den jeweiligen Erben schnell kostspielig werden. Zusätzlich müssen die Erträge aus der Vermietung versteuert werden.

Eigenbedarf anmelden

Wer Mietern wegen Eigenbedarf kündigen möchte, muss nachweisen, dass ein berechtigtes Interesse vorliegt. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn der Vermieter die Wohnung selbst nutzen möchte oder sie für seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nachweislich benötigt. Auch hier muss sich die Erbengemeinschaft einig sein. Bei einer Eigenbedarfskündigung müssen die gesetzlichen Kündigungsfristen und Formalien eingehalten werden.

Sie sind sich unsicher, worauf Sie beim Verkauf Ihrer Eigentumswohnung achten müssen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.welt.de/finanzen/immobilien/article131522560/Eine-teure-Sanierung-ist-ihr-Geld-meist-nicht-wert.html

https://www.badische-zeitung.de/kaufpreisoptimierung-durch-renovieren-oder-sanieren–185062692.html

https://www.handwerksblatt.de/betriebsfuehrung/renovieren-vor-dem-immobilienverkauf

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © terroa/Depositphotos.com

DGuSV Siegel silber e1605797719303
Sprengnetter gesicherter ImmoWert
IVD Qualitaaetssiegel 2021 web
Immowelt Platin Partner
immobarrierefrei experte
Company Logo
Immobilienmakler ImmobilienMakler 2024 Ansbach focus businessde large
immobilien makler 2025 vr immoservice gmbh ansbach focusdeb large

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Gerhard Blank 1 e1708522782777

GERHARD BLANK

Geschäftsführer
Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung ZERT (S)
Mitglied im Gutachterausschuss der Stadt Ansbach
Mitglied im Deutschen Gutachter- und Sachverständigen Verband

0981/487448-10 09122/98220-10
Ralf Wolfsgruber 1 e1708522769363

RALF WOLFSGRUBER

Senior-Immobilienmakler
Geprüfter Sachverständiger (GIS)
Mitglied im Gutachterausschuss des Landkreises Ansbach
Mitglied im Deutschen Gutachter- und Sachverständigen Verband

0981/487448-12
Eric Buettner 1 e1708522788108

ERIC BÜTTNER

Senior-Immobilienmakler
Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung ZERT (S)
Mitglied im Deutschen Gutachter- und Sachverständigen Verband

0981/487448-11 09122/98220-11
VR IMMO ANSBACH Dawid Kaluzinski e1708607277211

DAWID KALUZINSKI

Immobilienmakler

09122/98220-14
VR IMMO ANSBACH AZUBI 3 1 2024

KÜBRA GOLDINGER

Immobilienmaklerin

0981/487448-13
Britta Pollack 1 e1708522804656

BRITTA POLLACK

Vertriebsassistenz

0981/487448-23
Ute Klenk 1 e1708522744184

UTE KLENK

Vertriebsassistenz

0981/487448-20
Veronika Rueger 1 e1708522737958

VERONIKA RÜGER

Vertriebsassistenz

0981/487448-26
VR IMMO ANSBACH Alexandra Kuhn 2

ALEXANDRA KUHN

Vertriebsassistenz

09122/98220-80
Blank Sven 1 e1708522810218

SVEN BLANK

Auszubildender

0981/487448-0
VR IMMO ANSBACH Portraits 1

MICHAELA SCHWAB

Vertriebsassistenz

0981/487448-21
VR IMMO ANSBACH N Trossmann LowRes

Nadja Troßmann

Vertriebsassistenz

0981/487448-24
VR IMMO ANSBACH M Hellmann LowRes

Mareike Hellmann

Vertriebsassistenz

0981/487448-17

Betül Dayi

Vertriebsassistenz

0981/487448-25